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Mehrfamilienhaus in München mit EigentumswohnungenMit KI erstellt
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Eigentumswohnung in München sanieren: was die Eigentümergemeinschaft mitentscheidet

Sie wollen Ihre Wohnung sanieren und wissen nicht, wer zustimmen muss.

Veröffentlicht am 16.09.2026 · 4 Min. Lesezeit

Sanierung anfragen

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In der eigenen Wohnung entscheiden Sie über Ihr Sondereigentum allein. Betreffen Arbeiten Gemeinschaftseigentum, etwa Steigleitungen, Fenster oder tragende Wände, entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterscheiden

Was zu Ihrem Sondereigentum gehört, steht in der Teilungserklärung. Böden, Bad und Innenwände zählen oft dazu.

Steigleitungen, Fenster und tragende Wände gehören meist der Gemeinschaft.

Teilungserklärung und Grundriss einer Eigentumswohnung auf dem TischMit KI erstellt

Wann die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss

Sobald Arbeiten Gemeinschaftseigentum berühren, braucht es in der Regel einen Beschluss. Die Hausverwaltung bereitet ihn vor.

Planen Sie das früh ein, damit die Sanierung nicht wartet.

Eigentümerversammlung in einem GemeinschaftsraumMit KI erstellt

Wie die Hausverwaltung eingebunden wird

Wasserabstellung, Treppenhausschutz und Ruhezeiten stimmen Sie mit der Hausverwaltung ab.

Bei einer Wohnungssanierung haben Sie dafür einen Ansprechpartner.

Geschütztes Treppenhaus während einer WohnungssanierungMit KI erstellt

Mehrere Wohnungen im selben Haus sanieren

Wer mehrere Wohnungen besitzt oder verwaltet, spart mit einer gemeinsamen Planung Abstimmungsaufwand.

Mehr zu einem Vertragspartner für alle Gewerke lesen Sie bei der Generalunternehmung.

Hausverwalterin plant Sanierungen mehrerer WohnungenMit KI erstellt

Sanierung Ihrer Eigentumswohnung anfragen

Sechs kurze Fragen, danach antworten wir Ihnen per E-Mail.

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Vorhaben: Wohnungssanierung