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Eigentumswohnung in München sanieren: was die Eigentümergemeinschaft mitentscheidet
Sie wollen Ihre Wohnung sanieren und wissen nicht, wer zustimmen muss.
Veröffentlicht am 16.09.2026 · 4 Min. Lesezeit
- ZeitKeine Handwerkersuche, keine Terminjagd
- GeldArbeiten in der richtigen Reihenfolge, ohne Doppelarbeit
- GewerkeAlle Arbeiten von uns abgestimmt
- Ein AnsprechpartnerEine Person von der Anfrage bis zur Übergabe
In der eigenen Wohnung entscheiden Sie über Ihr Sondereigentum allein. Betreffen Arbeiten Gemeinschaftseigentum, etwa Steigleitungen, Fenster oder tragende Wände, entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Maßgeblich ist die Teilungserklärung.
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterscheiden
Was zu Ihrem Sondereigentum gehört, steht in der Teilungserklärung. Böden, Bad und Innenwände zählen oft dazu.
Steigleitungen, Fenster und tragende Wände gehören meist der Gemeinschaft.
Mit KI erstelltWann die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss
Sobald Arbeiten Gemeinschaftseigentum berühren, braucht es in der Regel einen Beschluss. Die Hausverwaltung bereitet ihn vor.
Planen Sie das früh ein, damit die Sanierung nicht wartet.
Mit KI erstelltWie die Hausverwaltung eingebunden wird
Wasserabstellung, Treppenhausschutz und Ruhezeiten stimmen Sie mit der Hausverwaltung ab.
Bei einer Wohnungssanierung haben Sie dafür einen Ansprechpartner.
Mit KI erstelltMehrere Wohnungen im selben Haus sanieren
Wer mehrere Wohnungen besitzt oder verwaltet, spart mit einer gemeinsamen Planung Abstimmungsaufwand.
Mehr zu einem Vertragspartner für alle Gewerke lesen Sie bei der Generalunternehmung.
Mit KI erstelltPassende Leistung: Wohnungssanierung bei KSHW-MUC
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